Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Präambel: Immer Mensch bleiben!


In den nachfolgenden Textpassagen wird der FC Talge 72 e.V. als Veranstalter bezeichnet.

1. Allgemeines
1.1. Das Hausrecht beim Talge Open Air liegt beim Veranstalter.
1.2. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
1.3. Die Bestimmungen des „Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“ nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten.
1.4. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem Konzertgelände, den Nebenflächen sowie den Campingplätzen.
1.5. Es wird zwischen Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen von Veranstalter grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei der Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
1.6. Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt.
1.7. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen auf das Festivalgelände ist untersagt. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
1.8. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen. "Stagediving" ist grundsätzlich verboten.
1.9. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt den Besucher – in gravierenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung – von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
1.10. Schadensersatzansprüche des Besuchers gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.
1.11. Beim Einlass kann eine Sicherheitskontrolle stattfinden. Das Recht, den Einlass zu verwehren, bleibt vorbehalten.
1.12. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich, im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz; Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler bestehen nicht.
1.13. Bei Abbruch der Veranstaltung, aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Aus wetterbedingten Gründen behalten wir uns vor, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
1.14. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
1.15. Gewerblicher Handel darf auf dem gesamten Gelände ausschließlich von Geschäftspartnern des Veranstalters betrieben werden.

2. Veranstaltungsgelände
2.1. Sie verpflichten sich auf dem Talge Open Air-Festival, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
2.2. Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
2.3. Das Befahren der Spielfelder und das Zelten/ Campieren auf den Spielfeldern sind verboten.
2.4. Bühne, Backstage- und Catering- Bereich dürfen nur von autorisierten Personen betreten werden.

3. CAMPING, ZELTEN& Parken
3.1. Das Parken ist kostenlos.
3.2. Das Zelten/ Campieren kostet pro Person 5€ (wird beim Kauf eines Tickets am Samstag erstattet)und ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt. „Wildes Zelten“, z.B. in den angrenzenden Wäldern, ist verboten.
3.3. Es besteht kein Anspruch auf einen Zelt, bzw. Wohnmobilstellplatz.
3.4. Das Zelten ist am Veranstaltungswochenende in der Zeit von Freitag 16:00 Uhr bis Sonntag 12:00Uhr gestattet. Jegliche mitgebrachten Gegenstände sind von den Besuchern wieder mitzunehmen.
3.5. Während der Veranstaltung werden Müllsäcke verteilt. Diese können auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern/Containern entsorgt werden. Bitte schützt unsere Umwelt und haltet das Festivalgelände, die Camping-Zone un die Parkplätze frei von Müll. Polstermöbel sind unerwünscht, da sie erfahrungsgemäß an Ort und Stelle zurückgelassen werden.
3.6. Der Besucher parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Wildes Parken ist untersagt. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.
3.7. Der Aufenthalt für Minderjährige bis 16 Jahren auf den Campingplätzen ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. In diesem Falle akzeptieren wir keine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte.
3.8. Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.
3.9. Das Anlegen von Feuerstellen auf Camping- und Parkplätzen ist untersagt. Handelsübliche Campingkocher und kleine Grills sind gestattet. Bei entsprechender Witterung sind diese abzustellen um Brände zu vermeiden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
3.10. Der Gebrauch von Notstromaggregaten ist auf dem Gelände nicht erlaubt.
3.11. Die Mitnahme von Tieren auf das Gelände des Veranstalters ist nicht gestattet.

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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